Freiheitsrechte.org - GFF
@freiheitsrechte
Wir gehen für die Grundrechte vor Gericht. Deine Unterstützung zählt! 👉 Mastodon: freiheitsrechte@chaos.social
Du hörst unseren Podcast Grundgesetzlich? Dann sag uns jetzt deine Meinung und hilf uns, den Podcast noch besser zu machen. Was gefällt dir richtig gut - und was können wir noch besser machen? Nimm jetzt an unserer Umfrage teil – sie dauert nicht länger als 5 Minuten. survey.gff.ngo/688166?lang=...
Gemeinsam mit @kabul-luftbruecke.bsky.social haben wir Afghan*innen mit Aufnahmeerklärung eine Muster-Verfassungsbeschwerde zur Verfügung gestellt. Weitere 30 Verfassungsbeschwerden liegen in Karlsruhe. Der heute entschiedene Eilantrag wurde eingereicht von GFF-Kooperationsanwalt Daniel Weber.
Erfolg in Karlsruhe: Die Rücknahme der Aufnahmezusagen von gefährdeten Afghan*innen war willkürlich! Die Entscheidung erging auf Grundlage unserer Muster-Verfassungsbeschwerde mit @kabul-luftbruecke.bsky.social. Jetzt muss die Bundesregierung handeln. freiheitsrechte.org/ueber-die-gf...
Für unseren Podcast „Grundgesetzlich“ brauchen wir nun deine Meinung. Was können wir besser machen – und was würdest du dir noch wünschen? Nimm jetzt an unserer Umfrage teil – sie dauert nicht länger als 5 Minuten. survey.gff.ngo/688166?lang=...
Gestern haben wir vor dem Bundesverfassungsgericht unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (BayPAG) verhandelt. Ein langer Tag – und ein aufschlussreicher.
@davidwerdermann.de mit einem Update aus Karlsruhe. Dort verhandelt das Bundesverfassungsgericht heute unsere Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen Polizeiaufgabengesetz.
Gleich geht es los! 💪 Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz.
Besonders problematisch: Das BayPAG erlaubt es der Polizei, schon bei einer „drohenden Gefahr“ einzugreifen – das ist praktisch ein Freifahrtschein, präventiv tätig zu werden. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG ist Handeln im Vorfeld einer Gefahr nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
Keine Polizeiarbeit mit der Glaskugel: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt diese Woche (Di & Mi) unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (BayPAG). Es erlaubt der bayerischen Polizei, tief in die Grundrechte einzugreifen – ohne klare Grenzen.
Auf diese Weise sprechen die AfD-Politiker*innen trans und nicht-binären Personen die Identität ab und verletzen so deren Menschenwürde. Und zwar flächendeckend: Wir haben 118 solcher Äußerungen von 45 AfD-Funktionär*innen dokumentiert, aus allen Ebenen der Partei.
AfD-Politiker*innen misgendern, pathologisieren & deadnamen gezielt und systematisch trans und nicht-binäre Personen. Außerdem gibt es besonders krasse Aussagen, in denen sie Körper von trans Menschen als „verstümmelt“ abwerten. Dahinter steckt die Ideologie, es gebe nur genau 2 biol. Geschlechter.
TW: Trans- und Queerfeindlichkeit Die AfD spricht trans Menschen die Existenz ab. Das ist eine Erkenntnis unsere AfD-Gutachtens. 🧵
Aufgepasst! In den kommenden Monaten sind wir auf mehreren Veranstaltungen in ganz Deutschland unterwegs, um über unser AfD-Gutachten zu sprechen. Vielleicht sind wir ja in eurer Nähe?
AfD Funktionär*innen greifen vereinzelt die richterliche Unabhängigkeit an. Unser Gutachten kommt nach den strengen Maßstäben des Grundgesetzes jedoch nicht zu dem Schluss, dass die AfD das Rechtsstaatsprinzip systematisch verletzt. Eine detaillierte Einschätzung hörst du bei Grundgesetzlich. 🎧
Heute verhandeln wir vor dem Verwaltungsgericht München gleich zwei Fälle: Mit zwei Betroffenen haben wir gegen rechtswidrige Binnengrenzkontrollen an den deutschen Grenzen geklagt. Denn die verletzten die Freizügigkeit im Schengenraum! Um welche Fälle geht es? 🧵 freiheitsrechte.org/grenzkontrol...
Du studierst & hast Lust im #TeamGrundrechte aktiv zu werden? Check unsere Stelle im Fundraising aus. Hier unterstützt du im Austausch mit unseren Fördermitgliedern & Spender*innen. Social Media, Webinare u.v.m. gestalten wir gemeinsam. Bis zum 2.7. bewerben: freiheitsrechte.org/jobs#unterst...
Unsere Ergebnisse haben wir schließlich von zwei renommierten Staatsrechtler*innen prüfen lassen: Sophie Schönberger und Christoph Möllers. Sie haben die Ergebnisoffenheit unseres Gutachtens bestätigt.
Auf dieser Grundlage haben wir die Partei analysiert: Welche verfassungswidrigen Einstellungen und Vorhaben werden dort vertreten? Von wem? Und mit welcher Resonanz? Was ist nach juristischen Maßstäben ein Beleg für eine Verfassungswidrigkeit der gesamten AfD – und was nicht?
Mittels automatisierter Datenanalyse haben wir 33.000 relevante Punkte vorgefiltert und diese händisch ausgewertet. Das Gutachten stützt sich final auf über 2.500 Belege. Durchsuchen kann man die Belege unter anderem in einer Datenbank, die @fragdenstaat.de für das Gutachten entwickelt hat.
Damit konnten wir ein interdisziplinäres Team aufbauen, zu dem Jurist*innen, Rechtsextremismusexpert*innen, ein Datenanalyst und ein Journalist gehörten. Unsere Arbeitsgrundlage: Insgesamt 3 Millionen Datenpunkte, darunter Parlamentsdokumente, Social-Media-Posts und Parteitagsreden.
Anfang 2025 haben wir uns deshalb vorgenommen, ein ergebnisoffenes, juristisch fundiertes wissenschaftliches Gutachten zu erarbeiten. In einer Spendenkampagne haben wir dafür über 1 Mio. Euro von mehr als 20.000 Einzelspender*innen eingenommen.
Die Debatte um ein AfD-Verbot läuft schon lange. Bisher konnte allerdings niemand seriös einschätzen, ob ein Verbotsantrag Erfolg hätte. Existierende Gutachten waren nicht umfassend genug, um die Frage zu beantworten, oder zielten nicht genau auf das Kriterium der Verfassungswidrigkeit.
13 Monate haben wir geprüft, nun ist das Ergebnis da: Die AfD ist verfassungswidrig und könnte verboten werden. Aber warum haben wir die Partei überhaupt untersucht? Und wie sind wir dabei vorgegangen? Die Origin-Story des AfD-Gutachtens. 👇
Die AfD geht geschickter vor als die NPD. Was die NPD explizit ausspricht, steht bei der AfD zwischen den Zeilen. Wenn man die konkreten Ziele aber nebeneinanderlegt, ergeben sich allerdings auffällige Gemeinsamkeiten.
Bei der Arbeit am AfD-Gutachten stach ins Auge: Die AfD ähnelt in vielen ihrer Ziele und Inhalte der ehemaligen NPD (heute: Die Heimat) – deren Programm das BVerfG bereits als verfassungsfeindlich bezeichnet hat. 🧵
Neuigkeiten aus Straßburg: Zwei Beschwerden, die wir beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht haben, sind jetzt an die anderen Beteiligten der Verfahren zugestellt worden. Damit ist die erste Hürde genommen. Worum geht es?
Die Betroffenen würden so ihr Wahl- und Aufenthaltsrecht verlieren – und damit alle Rechte, die ihnen das Grundgesetz gewährt. Das wäre eine grobe Ungleichbehandlung gegenüber Deutschen, die nur eine Staatsangehörigkeit besitzen.
Um ihr Volksverständnis auch zu verwirklichen, will die AfD straffällige Eingebürgerte und Doppelstaatler*innen ausbürgern.
Die AfD ist von einem ethnisch-kulturellen Volksverständnis geprägt. Das heißt: Die Zugehörigkeit zum Volk bestimmt für die AfD nicht der Pass, sondern die Abstammung.