Max Kolter
@mkolter
Jurist & Journalist in Berlin Redakteur @ Legal Tribune Online (LTO) Antidiskriminierung, Medienrecht, Unternehmenshaftung, CSR
Ex-Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer zum AfD-Gutachten der GFF: „Ich habe bei der Lektüre an einigen Stellen geschluckt und gedacht: ‚Boah, sind die nett zur AfD.‘“ Und weiter: „Da war die GFF eher streng mit sich selbst.“
130 ist ja viel enger gefasst als rassistische oder antisemitische Aussagen. Zum nicht unumstritten Normzweck:
Denke nicht, dass ich die Aktion banalisiere. Erstens widme ich ihr ja - im Gegensatz zu vielen anderen Medien - einen Bericht. Zweitens kommt die Analyse zu dem Schluss, dass der Tatvorwurf durchaus berechtigt ist. Drittens findet sich auch im Teil zur PR-Dimension nichts Abwertendes 👇🏻
dass der GBA ermitteln wird. Diese Einschätzung wiederum wird hier erläutert. Sie fußt – wie man hier lesen kann – vor allem auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit, also auf Auskünften der Behörde zu ähnlichen Aktionen in der Vergangenheit.
Zu 1) Eine solche Diskrepanz besteht nicht. Auch wenn das Wort „PR-Aktion“ dort nicht so auftaucht, wird es ja hier umschrieben.
Dies hat der IGH bezüglich der Balkankriege - mit Ausnahme des Massakers von Srebrenica - verneint. 6/
2) er stellt auch klar, dass die Vertreibungsabsicht weniger ist als die für Genozid erforderliche Zerstörungsabsicht. 4/
1) der IGH stellt klar, dass ethnische Säuberung und Zerstörung zwei unterschiedliche Dinge sind. 3/
„Ein Gebiet, auf dem sich heute der Staat Israel befindet.“ Habt ihr da nicht was vergessen? Natürlich versteht man die Parole als Aufruf zur Auslöschung Israels, wenn die dpa verschweigt, dass zwischen Jordan u. Mittelmeer bereits jetzt auch palästinensische Gebiete liegen. #berlinale
Sollte der Krieg in #Gaza wieder beginnen, wäre es für Südafrika vielleicht klug, den IGH ein 5. Mal anzurufen, um eine klarere Anordnung zu erreichen. Vielleicht lassen sich angesichts solcher Aussagen mehr Richter von Israels genocidal intent überzeugen. www.theguardian.com/world/2025/f...
Aus gegebenem Anlass: die juristische Definition der Zwangsvertreibung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Art. 7 Abs. 2 lit. d des Römischen Statuts. #Trump #Gaza #Netanyahu