Campbell
@campbebembell
Meine Arbeit fängt da an, wo sich andere Leute vor Entsetzen übergeben.
Anlass der Diskussion war ja die Studie von James Manzi. Darüber könnte man trefflich diskutieren, beispielsweise über die methodologische Implikation von LLM-based Text-Classification oder die inhaltlichen Codierungsentscheidungen
Alle hier handelnden Akteure sind mir wirklich völlig egal und ich mache mir ausdrücklich nicht die konkrete Beleidigung zueigen, aber Gott, ist das eine fantastische Tweetvorlage. Wie viele Menschen man da einsetzen könnte.
Da ihr ja die Twitter-Debatten nicht mitbekommt, spiel ich mal den Boten: Ulrich Siegmund wurde mehrfach gefragt, wo er denn studiert habe. Er hat es jetzt veröffentlicht und es ist eine BA über Duftmarketing einer privaten Hochschule. Jetzt streitet Twitter, ob man sich darüber lustig machen darf
Vielleicht ist auch die Kopftuchdebatte im lichte staatlicher Neutralität so langsam ausgeschrieben. Abseits davon hat Bernhard Stüer natürlich Recht mit seiner Replik. Darüber hinaus nehm ich leider nicht viel aus dem Beitrag mit.
Gegen Ende merkt man, dass die angenommene verfassungswidriger der Infektionsverordnung wohl ein tragender Urteilsgrund war. Eine Zuständigkeitsanmaßung, fehlende Anhörung der Antragsgegnerin und ein unzulässiger Analogieschluss sind kumuliert schon krass. Gleichzeitig würde ich rechtspolitisch
Exzellenter Gedanke:Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der parlamentarischen Demokratie sollten wir ausschließlich Juristen (m/w/d) in der Politik haben. Aber nicht so Nerds wie Huber, ausschließlich R1-Richter wie Merz und Kommunale Dezernenten wie Boris Rhein, die praxisorientiert denken
www.ndr.de/nachrichten/... „Die Länder sollten daher in die Gesetzgebung frühzeitig mit eingebunden werden. Daran hatte es bei der schwarz-roten Regierung in der Vergangenheit gehakt“ Gibt es jetzt also vier statt zwei Tage Frist für die Stellungnahmen, die im zuständigen Ressort eh keiner liest?
Außerdem kommt es darauf an, wie der Entwurf des Gesetzgebers konzipiert ist: Hier geht er ersichtlich selbst von der Kanzlermehrheit aus dserver.bundestag.de/btd/21/030/2...
Also die Pflicht zur Identifizierung gibt es seit der Rechtsprechung des BVerwG von 2024. www.bverwg.de/200324U6C8.22.
Ich misch mich ja normalerweise bewusst nicht in diese Jurerdebatte ein, aber Matthias Kilian hat völlig recht. Wer ein ernsthaftes universitäres Studium anbieten will, sollte sich vllt mal mehr an den Standards für verwandte Geistes- und Sozialwissenschaften orientieren.