Marco M.
@marcom
EU law @ EUI ☕ 📍Florence
Let's hope the exit polls don't lie this time. www.euronews.ro/articole/rez...
Last year the German Federal Administrative Court ruled that anonymous applications under the Freedom of Information Act are inadmissible. Jannis Krüßmann and I wrote a (German) blog post on how the court's reasoning does not hold for environmental information. Since today we know: AG Medina agrees
Nur die Wenigsten wissen: das Problem der ineffizienten Verwaltung ist, dass nicht alles im gleichen Gesetz steht.
This is what happens when you don't ask the coast guard for a written confirmation of your illegal push back...
Das LG München sieht eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darin, nicht "konsentierten Formen" zu folgen. Und dazu kommen noch ein paar weitere Ergüsse in obrigkeitsstaatlichem Duktus.
Aiwanger ist "als Hitler-Imitator aufgefallen"? Es wird einfach immer absurder und seiner Karriere hat das nicht geschadet und wird es vermutlich auch nicht.
Und dass die "Beschlagnahme" einer Website Dritte in ihrer Informationsfreiheit beeinträchtigen könnte, kommt in der bayerischen Justiz offenbar auch nicht in den Sinn.
Upsi, hat das AG München hier aus versehen ausgesprochen, dass Ingewahrsamnahmen gar nicht der Abwehr konkreter Gefahren sondern der Abschreckung dienen?