recht unterhaltsam
@rechtunterhaltsam
Wir haben ein Grundrechte-Quartett. Ihr könnt es spielen.
Besuch bei meinen Eltern und ich sehe, dass ich mich offenbar schon als Jugendlicher sehr für Datenschutz interessiert habe.
Die Anti-Bot-Captchas schlagen mittlerweile eine Richtung ein, die mit dem Wort "esoterisch" kaum noch hinreichend beschrieben ist.
Ist offenbar leider immer noch Routine, dass nach Straftaten vermeintlich neue Regelungen gefordert werden, die es längst gibt.
Wie sehr willst du gegen Artt. 2 Abs. 5, 10 Abs. 1 VO 1924/2006 (EU-Health-Claim-Verordnung) und § 3a UWG verstoßen? Nucao:
Der Zoobesuch als eigenverantwortliche Selbstgefährdung? 😱
"Rechtsmord" klingt wie ein Begriff aus den Ecken von Twitter, in denen man sich ständig auf das allmächtige "Hausrecht" beruft und bei Gelegenheit auch mal das Allgemeine Preußische Landrecht bemüht oder den Alliierten Kontrollrat um Hilfe anfleht.
Das ist natürlich wieder eine Bewertungsfrage, und kein verständiger Mensch wird es gut finden, wenn Personen im öffentlichen Raum sich hochrüsten: Aber ganze 15 Verfahren bei einem Kontrollzeitraum von über einem Jahr in einer Großstadt klingt nicht wirklich nach viel.
Meine Strategie, wenn es in der mündlichen Verhandlung nicht so läuft, wie ich es mir vorgestellt habe:
Einmal so geliebt werden wie das Wort "Arbeitspapier", wenn Sportjournalisten über einen Arbeitsvertrag schreiben wollen und dabei instinktiv nach unpassenden und vermeintlichen Synonymen suchen.
Was muss eigentlich noch passieren, dass in der Presse häusliche Gewalt nicht mehr als "Familiendrama" bezeichnet wird?
Wie ist die Rechtslage? (Ich werfe mal § 111 StGB in den Raum 🤭)
Einzig richtige Antwort eines Jurastudys, wenn irgendein Professor oder sogenannter Praktiker sagt, Jura sei doch eigentlich ganz einfach:
Einer der ganz, ganz Großen ist von uns gegangen. Selbstverständlich hatte ich auch ich eine ganz persönliche Begegnung mit ihm. Es war 1999, als ich in einem Seminar niedergebrüllt wurde, weil ich die actio libera in causa in Frage stellte. Habermas kam rein und gab mir Recht.
Heute ist der seltene Fall einer Wahlpflicht oder jedenfalls einer Regelung, die dem irgendwie nahe kommt:
Was ich mir zeit meines Jurastudiums statt "So nicht vertretbar!", "Nein!!" und "Mit Bedenken NOCH 4 Punkte" als Korrekturanmerkungen gewünscht hätte:
Erneut zum Thema selektive Wahrnehmung und Bewertung von Kriminalität. Das Geschehen ist eine Randnotiz in der Zeitung, obwohl rund um Fußballereignisse ständig Straftaten stattfinden. Warum hier keine Debatte à la "Stadtbild"?
Über den Sinn des Verbandsklagerechts kann man ja sicher lange diskutieren. Aber das hier ist nicht der erste Fall, wo der klagende Verband der Buhmann ist, obwohl einfach nur ein bestehendes Verbot durchgesetzt wurde, welches der Verband weder geschaffen hat noch ändern kann.
Eintrag #1438 aus dem Verzeichnis "Berufe, die irgendwann einfach keiner mehr machen will".
Mir stößt in der Lifestyle-Teilzeit Debatte mehr und mehr auf, dass immer suggeriert wird, es gäbe einen unbedingten Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Teilzeit. § 8 Abs. 4 TzBfG ist so mächtig ja aber gar nicht (im Gegensatz z. B. zu § 164 Abs. 5 SGB IX).
Ich, wenn ich mal wieder lesen muss, dass das Tatbestands- bzw. Vorverlagerungsmodell in der Lage sei, das Problem der Bestrafung nach den Grundsätzen der actio libera in causa ohne Verstoß gegen § 20 StGB bzw. Art. 103 Abs. 2 GG zu lösen:
Was wäre denn eigentlich mit einer Strafbarkeit wegen Unterschlagung in Tateinheit mit unerlaubtem Cannabisbesitz gem. § 34 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) KCanG? Das Handeln des Polizisten in dem Moment war ja nicht mehr durch polizeiliche Befugnisnormen gerechtfertigt. #TeamStrafrecht