Tristan Wißgott
@triswiss
Verfassungsrecht und Ideengeschichte @Universität Göttingen
Aber das BVerwG ist dabei, im direkten Gegensatz zum BVerfG (und ohne dies offenzulegen) zum anderen Ergebnis gekommen: die Einstufung sei zweifelsohne verfassungskonform. – Schau einer an!
Das Bundesverwaltungsgericht wiederum ist nun noch einen Schritt weitergegangen: in seinem Urt. v. 11.06.2026 – 1 C 25/25 hat das BVerwG nun das BVerfG insoweit kopiert, als es sich ohne prozessuale Not zur Verfassungskonformität des § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBG geäußert hat.
Interessant auch, dass das BVerfG selbst von seinem obiter dictum zwar nicht explizit, aber doch offensichtlich abgerückt ist. In seinem Beschl. v. 9.4.2024 – 2 BvL 2/22 –, BVerfGE 167, 69 ff. taucht die Position nicht mehr auf. Dazu (nochmal, sorry) mein Aufsatz (433 f.):
Dabei stand die Annahme auf bestenfalls wackligen Beinen; sie hatte mit der politischen Realität der Ministerialorganisation nichts zu tun, sondern war eine übergriffige und verfehlte Maßstabsfortbildung. Dazu – Verzeihung, Selbstzitat – meine Kritik im »Staat« 64 (2025), 432:
In der beamtenrechtlichen Literatur ist dies überwiegend auf Begeisterung gestoßen. J F Lindner etwa hat das obiter dictum als »Wink mit dem Zaunpfahl an den Gesetzgeber« gelesen und mehrfach die Verfassungswidrigkeit der Norm betont; hier ZBR 2018, 364:
Das Bundesverfassungsgericht hat dann aber in seiner E. v. 24.04.2018 – 2 BvL 10/16 –, BVerfGE 149, 1 ff. ohne jede Not eine Debatte aufgemacht. In einer beiläufigen Bemerkung hat es an der Verfassungskonformität von § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBG gezweifelt:
Dass Abteilungsleiter als politische Beamte jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, war seit Gründung der Bundesrepublik im BBG geregelt. Davon wird seit den Siebzigern nach Regierungswechseln reger Gebrauch gemacht: neuer Minister, neues Führungspersonal.
»Will die Junge Tagung mehr sein als die Selbstbespiegelungsavantgarde von habituellen Erfolgsmenschen oder sol-chen, die es werden wollen, muss sie das Wort „Klassentreffen" als Schimpfwort verstehen und die kritischen Reflexionen nicht mehr vorrangig sich selbst, sondern der Sache widmen.«
Auch beim Thema »Wahlrecht für alle« blamiert sich jeder, so gut er eben kann:
Habermas: »Wenn das so einfach wäre, dann hätten wir ja nicht die Scheiße, in der wir sitzen.«
„Ich kann die Verwendung der neuen Rechtschreibung leider nicht mit meinen Gewissen vereinbaren, liebe Herausgeber.“
Klaus Ferdinand Gärditz hat meinen Text im „Staat“ zu politischen Beamten Heute auf der Geisteswissenschaften-Seite der FAZ besprochen.
Hot off the press im neuen Heft des »Staat«: meine verfassungsrechtliche Einordnung der Institution des politischen Beamten. Beamtenrechtliche Literatur und bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung können dem politischen Beamten wenig abgewinnen; ich versuche mich an einer Antikritik.
Ein Plädoyer für mehr Binnenpluralismus in der Geschichtswissenschaft wird schnell fragwürdig, wenn es in der Apologie von Hasselhorn hinter den in der eigenen Zeitung dargelegten Kenntnisstand zurückfällt („Jugendschriften“). www.faz.net/aktuell/feui...
Interessant auch: ein Blick ins Gesetz, hier Art. 123 BayVerf. – Die Väter der Bayerischen Verfassung waren offensichtlich klüger als die Regierung Söder.
Ein aufschlussreiches, weil die basalen Konfliktlinien auch innerhalb der »Holocaust Studies« offenlegendes Interview: https://www.newyorker.com/news/q-and-a/the-holocaust-historian-defending-israel-against-charges-of-genocide
Bemerkenswert: das BSW wollte die Einladung Wagenknechts zur heute Abend in der ARD stattfindenden »Wahlarena« gerichtlich durchsetzen mit dem Argument: es sei denkbar, dass Wagenknecht sich von einer »nicht ausgeschlossenen« Koalition von BSW und AfD zur Kanzlerin wählen lassen könnte.
Interessante Weiterentwicklung (?) der Dogmatik zu Verfassungstreue und Parteiprivileg: die passive Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei kann das Votum der mangelnden Verfassungstreue alleine tragen.
In der neuesten Ausgabe der Zeitschrift für Politik (Fachjournal!) ist auch wieder ein richtiges Schmankerl.