Andrea Kießling
@andkiessling
Prof @ Goethe-Uni Frankfurt am Main | Gesundheits- und Sozialrecht, Migrationsrecht, Polizeirecht
In diesem Text wird behauptet, Hitzeschutz sei Katastrophenschutz und deswegen Ländersache. Das stimmt so nicht. Das Katastrophenschutzrecht ist ein eigenes Rechtsgebiet, das in einer Phase extremer Hitze zur Anwendung kommen kann, aber sicher nicht regelmäßig.
Heute erläutere ich in der FAZ zusammen mit Jacqueline Lorenzen und Nadja Oster, warum der Verweis auf die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen beim Hitzeschutz missverständlich ist - der Bund dürfte durchaus tätig werden. Und akuter Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz!
Morgen in der FAZ… 👀 Wir durften auf einer ganzen Seite erklären, wer eigentlich für den Hitzeschutz zuständig ist.
Es gibt sowohl im Bundesrecht (BKAG, BPolG) als auch in den Polizeigesetzen der Bundesländer Rechtsgrundlagen für den Präventivgewahrsam. Wer da was anordnet, ist eine Frage der Zuständigkeit und der Erkenntnisse im konkreten Einzelfall. Was für ein neuer bundesgesetzlicher Rahmen sollte das sein?
Am 15. Juni gehen @cmhof.bsky.social und ich mit den Frankfurter Gesprächen zum Sozialrecht in die 3. Runde! Wir beschäftigen uns mit dem Recht auf Wohnen im Sozialstaat uns freuen uns auf Impulsvorträge von Prof. Dr. Pia Lange und Mareile Dedekind von @freiheitsrechte.org.
Am 28. Mai veranstalte ich zusammen mit Prof. Dr. Sina Fontana von der Uni Augsburg eine Tagung zum Thema "Umwelt und Gesundheit - vom Gesundheitsschutz durch Umweltrecht zum Recht auf eine gesunde Umwelt". Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen! www.jura.uni-frankfurt.de/183608530.pdf
Anderes Beispiel: Ich war heute zusammen mit einer weiteren Frau und zwei Männern als Sachverständige zu einer Anhörung zu Corona im hessischen Landtag eingeladen. So berichtet der Landtag darüber:
Wichtig ist nun noch eine Passage am Ende des Urteils (Rn. 209). Hierauf hat schon die Ampel letztes Jahr verwiesen, als sie Sanktionen in Höhe von 100 % des Regelsatzes für maximal zwei Monate eingeführt hat, wenn jemand eine zumutbare Arbeit nicht aufnimmt (§ 31a Abs. 7 SGB II). 19/
Sanktionen über 30 % sind also nicht per se verfassungswidrig. Man benötigt meiner Meinung nach aber nun Studien, die die Eignung und Erforderlichkeit nachweisen. Zur Erforderlichkeit sagte das BVerfG z.B. Folgendes: 17/
Heute hat sich die Corona-Enquete-Kommission des Bundestags konstituiert. Ich freue mich, als dauerhafte Sachverständige Mitglied sein zu dürfen.
SPD und Union wollen das IfSG reformieren? Dass ich das noch erleben darf…
Und Anfang November hatte die FDP noch das hier zu Zurückweisungen an der Grenze gesagt: (Quelle: dserver.bundestag.de/btd/20/136/2...)
Bei der Gelegenheit einfach nochmal der Hinweis auf die Tagung „Gesundheit und Geschlecht im Recht – Normalitätsvorstellungen und -umbrüche“, die @beritvoelzmann.bsky.social und ich am 4.3. in Berlin veranstalten. Alle Informationen gibt es hier: ineges.de/wp-content/u...
Die Frankfurter Gespräche zum Sozialrecht gehen in die nächste Runde: Gemeinsam mit Dr. Katharina Bohnenberger und Prof. Dr. Stephan Rixen diskutieren @cmhof.bsky.social und ich am 1.4.2025 über die sozialen Dimensionen der ökologischen Transformation. www.jura.uni-frankfurt.de/164226819.pdf
Am 4.3.2025 findet die nächste ineges-Tagung statt - diesmal in Kooperation mit @beritvoelzmann.bsky.social von der Uni Hannover. Wir vereinen Gesundheitsrecht und Gender Studies zum Tagungsthema „Gesundheit und Geschlecht im Recht – Normalitätsvorstellungen und -umbrüche“. Alle Infos hier:
Besonders rigoros wollte Peter Gauweiler vorgehen. Wen dieser "bayerischen Weg" interessiert: Ich hatte dazu mal etwas geschrieben. www.vandenhoeck-ruprecht-verlage.com/themen-entde...
Die „Absonderung“ (steht übrigens immer noch im Gesetz: § 30 IfSG) uneinsichtiger HIV-Infizierter hatte Bayern 1987 im seinem „Maßnahmenkatalog“ vorgesehen, der auch ansonsten interessante Dinge enthielt. Insgesamt kein besonders schönes Kapitel der Seuchengeschichte.
In diesem Text aus dem aktuellen SPIEGEL geht es auch um das Vorhaben der CDU, noch mehr beim Bürgergeld zu kürzen, als es die Ampel schon getan hat. Ich durfte meine Einschätzung dazu abgeben: Verfassungsrechtlich ist das nicht so einfach möglich.
In der aktuellen MedR ist ein Beitrag von mir zu den Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erschienen; es widmet sich insbesondere der Frage, wie die ÖGD-Gesetze der Länder weiterentwickelt sollten, um Entwicklungen, die es schon längst gibt, auch rechtl. nachzuvollziehen bzw. zu steuern.
Wäre ja irgendwie praktisch, wenn wir ein Gesetz hätten, was regelte, was der Staat dann machen dürfte und was nicht. Aber das Infektionsschutzgesetz enthält dafür nur eine Generalklausel. www.spiegel.de/wissenschaft...
Wer sich darüber aufregt, dass die Kassen weiterhin für Homöopathie zahlen, sollte die von @fcgeb.bsky.social und mir organisierte Vortragsreihe zu „Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ nicht verpassen!
Die Bezahlkarte für Geflüchtete – Prof. Dr. Claudia Hofmann (Frankfurt/Oder) @cmhof.bsky.social + ich laden zu einer Vortragsveranstaltung zu diesem Thema ein. Referieren werden Ellen Könneker (Flüchtlingsrat Thüringen) + Prof. Dr. Thomas Spitzlei (Uni Bayreuth). Infos hier: bit.ly/FrankfurterG...
Einladung! Am 9.4. findet in Berlin eine von mir organisierte Tagung „Zugang zum Gesundheitssystem“ statt. Wir beschäftigen uns mit der navigationalen Gesundheitskompetenz, UPD, Gesundheitskiosken, ÖGD, der Notfallversorgung und Patientenlotsen. Weitere Informationen hier: ineges.de/wp-content/u...